Auswirkung der CSRD auf KMU in Deutschland
In einer zunehmend digitalisierten und globalisierten Welt stehen Unternehmen, insbesondere in den Bereichen der Nachhaltigkeit und der sozialen Verantwortung, vor neuen Herausforderungen. Am 5. Januar 2023 ist in der EU die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) Richtlinie in Kraft getreten. Damit gelten für Groß- und öffentlich gehandelte Unternehmen eine Reihe neuer Vorschriften. Diese erweitern die Regelungen der NFRD (Non-Financial Reporting Directive), welche bereits seit 2014 Nachhaltigkeitsberichte für bestimmte Unternehmen des öffentlichen Interesses fordert. Aber auch für kleine und mittelständische Unternehmen, welche z.B. in Lieferbeziehungen zu großen Unternehmen stehen, sind von der neuen Richtlinie betroffen.
TLDR
- Erweiterung des Kreises der berichtspflichtigen Unternehmen in der EU
- von 11.600 auf 49.000 Unternehmen
- Großunternehmen und KMUs die am Kapitalmarkt aktiv sind
- Betroffen:
- Am Kapitalmarkt gehandelte Großunternehmen und KMUs
- Mehr als 150 Mio. Euro Umsatz in der EU
- Teil der Lieferkette eines berichtspflichtigen Unternehmens sind
- Ab nächstem Jahr weitere Unternehmen
- CSRD als Chance für Unternehmen, welche frühzeitig die neuen Anforderungen erfüllen
- Größere Transparenz des Einflusses eines Unternehmens auf die Bereiche Umwelt und Soziales
- Bessere Evaluationsmöglichkeiten für Kunden und Investoren
Ursprung der CSRD
Die neue CSR-Richtline baut auf dem Aktionsplan “Finanzierung nachhaltigen Wachstums” der Europäischen Union vom 8. März 2018 und des Green Deals vom 11. Dezember 2019 auf1. Ersterer beschreibt, wie nachhaltiges und inklusives Wachstum, bei gleichzeitiger Bewältigung der finanziellen und sozialen Risiken des Klimawandels und der anhaltenden Ressourcenknappheit, erreicht werden kann. Der Green Deal ist die zukünftige wirtschaftliche Wachstumsstrategie der EU. Er sieht unter anderem vor, dass die Wirtschaft in der EU bis 2050 ohne Netto-Treibhausgasemissionen moderner, ressourcenschonender und wettbewerbsfähiger wird.
Unternehmen, die unter die CSRD-Bestimmungen fallen müssen bei der Veröffentlichung zum Finanzjahr 2024 im nächsten Jahr erstmals Auskunft zu ihrem Einfluss auf Menschen und Umwelt und die Risiken im Bereich Soziales und Umwelt geben. Dadurch sollen Investoren, Kunden und öffentlichen Organisationen die Möglichkeit gegeben werden die Nachhaltigkeit und Risiken besser evaluieren zu können. Somit soll langfristig Kapital vermehrt in nachhaltig agierende Unternehmen in der EU fließen.
Welche Unternehmen sind von der Richtline betroffen?
Die neue Richtlinie erweitert dabei den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen in der EU von 11.600 auf 49.0002. Betroffen sind Kapital- und Personenhandelsgesellschaften (mit ausschließlich haftungsbeschränkten Gesellschaftern), bei denen es sich entweder im bilanzrechtlichen Sinne um große Unternehmen handelt oder kleine und mittlere Unternehmen, die am Kapitalmarkt gehandelt werden oder ausländische Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro im europäischen Markt3. Gelistete Mikro-Unternehmen sind dabei von der Richtline ausgenommen. Allerdings sind viele kleine und mittelständische Unternehmen indirekt betroffen, sofern sie in die Lieferkette größerer Konzerne eingebunden sind.
Der Zeitplan
Spätestens mit dem Abschluss des Geschäftsjahres 2024 weitet sich die Berichtspflicht auf weitere Unternehmen aus. Denn mit Beginn des Jahres 2025, sind auch Unternehmen des öffentlichen Interesses mit mehr als 500 Mitarbeitern von der CSR Richtline betroffen.
Ab dem Jahr 2026 folgen dann alle rechtlich großen Unternehmen. Jene welche mindestens 2 der nachfolgenden Kriterien erfüllen:
- 40 Millionen Euro Nettoumsatz
- 20 Millionen Euro Bilanzsumme
- Im Schnitt 250 oder mehr Mitarbeiter im Geschäftsjahr
Ein Jahr später, also für das Geschäftsjahr 2026, folgt dann die Absenkung der Kriterien auf:
- 8 Millionen Euro Nettoumsatz
- 4 Millionen Euro Bilanzsumme
- Im Schnitt 50 oder mehr Mitarbeiter im Geschäftsjahr
Dabei können sich Unternehmen auch dann noch teilweise von den Berichtspflichten aber spätestens bis 2028 befreien lassen.
Auswirkungen für KMUs
Die CSRD stellt für viele kleine und mittelständische Unternehmen in Deutschland eine Umstellung dar. Von nun an werden auch sie von umfangreichen Berichtsanforderungen der doppelten Wesentlichkeit betroffen.
Erweiterte Berichterstattungspflichten
KMUs, die von der CSRD erfasst werden, müssen detaillierte Berichte zu ihren Nachhaltigkeitspraktiken erstellen. Dabei werden Daten aus zwei Perspektiven erhoben. Die Innenperspektive betrachtet unter anderem die Auswirkungen auf die Umwelt, wie die Einhaltung von Maßnahmen für den Klimaschutz, die Ressourceneffizienz und das Abfallmanagement. Als auch soziale Aspekte wie Arbeitsbedingungen, die Einhaltung von Menschenrechten und Diversität im Unternehmen. In der Außenperspektive werden zum Beispiel die negativen Auswirkungen des Klimawandels, wie die verminderte Biodiversität, und die damit einhergehenden negativen finanziellen Konsequenzen für das Unternehmen betrachtet.
Insgesamt können dabei über 1200 Datenpunkte zusammenkommen. Dabei muss nicht jedes Unternehmen Auskunft zu allen Datenpunkt geben. Für kleine Unternehmen ist es oftmals schon eine große Aufgabe den Umfang des Berichts zu bestimmen. Anschließend gilt es Prozesse zu erarbeiten, um die geforderten Daten zu erfassen und auszuwerten. Dies ist oftmals mit erheblichen Investitionen in neue Berichts- und Dokumentationssysteme und den Aufbau von Prozessen verbunden. Eine gut aufgestellte IT und die schnelle und effektive Verknüpfung von Daten unterschiedlicher Bereiche eines Unternehmens sind hier notwendig.
Kosten und Aufwand
Die Erstellung der Berichte nach den Vorgaben der CSRD ist für alle Unternehmen mit einer erheblichen initialen Investition verbunden. Über die Jahre werden sich Prozesse etablieren und es kann auf vorhandene Datensysteme zurückgegriffen werden. Gerade zu Beginn müssen allerdings Kosten für neue IT-Systeme bei der effizienten Datenerfassung und -analyse bedacht werden. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen kann es sinnvoll sein hierbei externe Berater hinzuzuziehen, welche bei oftmals knappen Ressourcen unterstützen können um die Auswirkungen auf das Unternehmen zu redizieren. Spätestens aber bei der Prüfung der Nachhaltigkeitsberichtserstattung muss, ähnlich wie im Finanzbereich, diese durch externe Prüfer nach den Standards der EU-Kommission erfolgen.
Wettbewerbsvorteile der CSRD
Die neue Richtlinie der EU bietet neben allen Herausforderungen aber auch Chancen für die Unternehmen, welche frühzeitig in nachhaltige Praktiken investieren und darüber transparent berichten. So können sich Wettbewerbsvorteile gegenüber der Konkurrenz ergeben. Für Geschäftspartner, Kunden und Investoren ist die Nachhaltigkeitsberichterstattung heutzutage ein wichtiger Faktor in der Unternehmensbewertung und dem Aufbau von Geschäftsbeziehungen.
Werden die Anforderungen erfolgreich erfüllt, so können Unternehmen von einem positiven Imagegewinn und neuen Geschäftsmöglichkeiten profitieren. Auch können über die transparente Berichterstattung neue Mitarbeiter gewonnen werden, welche bei der Auswahl ihres Arbeitgebers besonderen Wert auf die Nachhaltigkeit legen.
KMUs, die Teil einer Lieferkette eines Großunternehmens sind und den Anforderungen nicht gerecht werden, riskieren dabei unter Umständen Ihre Position in der Lieferkette. Für sie ist die Einhaltung der CSR-Richtlinie unerlässlich.
Unterstützung bei der Umsetzung
Die EU und die Bundesregierung haben erkannt, dass die neue Richtlinie und ihre Umsetzung nicht einfach für KMU in Deutschland ist. Es gibt einige Förderprogramme, um Unternehmen beim Aufbau der Prozesse zu unterstützen.
Auch eine externe Beratung kann dabei helfen, die vielen Anforderungen effizient zu erfüllen und weniger Ressourcen im Unternehmen zu binden. Sie können bei der Entwicklung und Implementierung von Nachhaltigkeitsstrategien, der Erstellung von ESG-Berichten und der Integration von nachhaltigen Praktiken in bestehende Geschäftsprozesse unterstützen.
Hier kann auch BCPro als studentische Beratung deutsche KMU unterstützen. Wir verfügen über ein junges, talentiertes und engagiertes Team und können dabei helfen die komplexen Berichtsanforderungen der CSRD zu verstehen und Konzepte zu ihrer Umsetzung zu erarbeiten.
Fazit
Kleine und mittelständische Unternehmen in Deutschland sollten sich der Herausforderung der neuen CSR-Richtlinie stellen und die sich daraus ergebenden Chancen nutzen. Unternehmen, die in nachhaltige Praktiken investieren, können sich frühzeitig einen Wettbewerbsvorteil verschaffen und ihre Position in der global vernetzten Wirtschaft stärken. Mit der Unterstützung von BCPro können deutsche KMU sicherstellen, dass sie die Berichtspflichten der CSRD effizient und erfolgreich umsetzen.